Stellungnahme des Dachverbands Ärztlicher Diagnostikfächer (DVÄD)
Krankenhausreform lässt Diagnostikfächer außen vor
Krankenhausreform lässt Diagnostikfächer außen vor
Der Dachverband Ärztlicher Diagnostikfächer (DVÄD) ist der Zusammenschluss der Berufsverbände der Fachgebiete Radiologie, Pathologie, Nuklearmedizin und Laboratoriumsmedizin. Als Querschnittsfächer führen wir diagnostische Leistungen für alle therapeutisch tätigen ÄrztInnen aller Gebiete im haus- und fachärztlichen Bereich und beider Versorgungssektoren durch. Auf der Diagnostik unserer Fachgebiete basiert die gesamte ärztliche Versorgung.
Auch wenn sich nach unseren letzten Stellungnahmen die Situation auf einigen Gebieten (z.B. Energieversorgung) etwas gebessert hat, bleibt eine Blindheit für die Diagnostikfächer weiterhin bestehen. Zum einen fehlt bislang eine explizite Nennung der Diagnostikfächer in der Auflistung der Leistungsgruppen. Vor dem Hintergrund der konstitutiven Rolle der Leistungsgruppendefinition für das Reformvorhaben ist die Nicht-Beachtung der diagnostischen Fächer ein dringend nachzuholendes Versäumnis. Denn ohne eine explizite Berücksichtigung der Diagnostikfächer im Leistungsgruppenkatalog wird es unmöglich, die mit der Krankenhausreform beabsichtigte Verbesserung in der Mittelallokation und Qualitätssicherung umzusetzen.
Zum anderen werden momentan ausschließlich die wissenschaftlichen, universitären medizinischen Fachgesellschaften bei der Konkretisierung der Leistungsgruppen in den Dialog mit dem BMG eingebunden. Dieses Procedere verkennt, dass der Großteil der Diagnostik in der Fläche von ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten geleistet wird und dies auch für stationäre PatienInnen. Eine Engführung des Dialogs bei der Konkretisierung der Leistungsgruppen auf die rein wissenschaftlich-universitäre Perspektive birgt die Gefahr, die Reform an den Bedürfnissen der Versorgungsrealität komplett vorbeizuentwickeln.
Der DVÄD fordert daher:
1) Die Explizite Nennung und Aufnahme der Diagnostikfächer als Leistungsgruppen und klare Mittelzuteilung für die Diagnostikleistungen
2) Die Einbindung der berufsständischen Vertretungen der ÄrztInnen bei der Erarbeitung von Leistungsgruppen. Nur unter Einbezug dieser intersektoralen Perspektive kann die geplante Reform zum Wohl der PatientInnen gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. H. Helmberger
Berufsverband der Deutschen Radiologen e. V.
Prof. Dr. med. Karl-Friedrich Bürrig
Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.
Prof. Dr. med. Detlef Moka
Berufsverband Deutscher Nuklearmediziner e. V.
Dr. rer. nat. Dipl. Chem. Andreas Bobrowski
Berufsverband Deutscher Laborärzte e. V.