Stellungnahme des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP)
Eckpunktepapier Molekularpathologie
Eckpunktepapier Molekularpathologie
Präambel
Das Fachgebiet Pathologie hat bereits Ende der 1980er Jahre begonnen, die neuen molekularen Methoden in das Fachgebiet zu integrieren. Ab 1992 waren sie fakultativer, ab 2003 regelhafter Bestandteil der Weiterbildung von Pathologen. Das Merkmal molekularpathologischer Untersuchungen innerhalb der Medizin ist der Bezug und Rückbezug zur Morphologie. Der Einbezug molekularer Methodik in den Methodenkanon des Fachgebietes ist Ausdruck der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Fachgebiets als Antwort auf die Erfordernisse der Krankenversorgung. Im Hinblick auf die konkrete Anwendung werden folgende Eckpunkte als wesentlich erachtet:
1. Molekularpathologie kann nur von PathologInnen erbracht werden
Die Anwendung molekularer Methoden im Zusammenhang einer morphologiebezogenen Krankheitsdiagnostik kann nur unter Aufsicht und Weisung und im Verantwortungsbereich von PathologInnen erfolgen. Molekularpathologie ist eine über den molekularen Teilschritt hinausgehende ganzheitliche Diagnostik des Fachgebiets Pathologie mit folgenden Bestandteilen:
- Validierung und Auswahl des für die Krankenversorgung geeigneten gewebsbezogenen Nachweisverfahrens
- Indikationsstellung nach morphologischer Begutachtung
- Beurteilung und Präparation des zu untersuchenden Gewebes unter besonderer Berücksichtigung gewebetechnischer Expertise
- Molekulare Analytik des gewebebasierten Probenmaterials
- Integration der molekularen Ergebnisse in den Gesamtbefund mit Prüfung der Relevanz für den Krankheitsprozess
Die Kooperation innerhalb des Fachgebiets ist angesichts des derzeit hohen Aufwands in diesem Arbeitsbereich bereits gut organisiert und soll weiter ausgebaut werden.
2. Methodenfreiheit
Die Wahl der Methoden zum Nachweis von molekularen Aberrationen sollte frei bleiben. Das garantiert
- die Nutzung und Weiterentwicklung der verschiedenen Zweige fachlichen Know-hows der ÄrztInnen und MitarbeiterInnen in den einzelnen Einrichtungen sowie die Nutzung ihrer vorhandenen technischen Gegebenheiten.
- einen Wettbewerb der Methoden, in dem sich die für die Patienten effektivste Methode herauskristallisiert
- im Vergleich zu Methodenmonopolen immer die zeitnahe Umstellung auf die jeweils am besten geeignete Methode in der Detektion der Aberrationen.
3. Qualitätssicherung
Es ist der Anspruch des Fachgebiets an sich selbst, die jeweilige Ergebnisqualität mit geeigneten Maßnahmen zu gewährleisten. Dazu gehören ein Qualitätsmanagement, gegebenenfalls im Rahmen einer Akkreditierung oder Zertifizierung, Peer-Review-Verfahren und vor allem die Ringversuche über das von DGP und BDP getragene System der Qualitätssicherungs-Initiative Pathologie (QuIP). Gerade auch in den Onkologischen Spitzenzentren, Organkrebs- oder Tumorzentren gehört es richtigerweise zum Anforderungskatalog, die Qualität der molekularen Methoden in geeigneten Ringversuchen kontinuierlich nachzuweisen.
4. Flächendeckende Leistungserbringung
Die Patientenversorgung in der Molekularpathologie muss aus Gründen der Versorgungsqualität flächendeckend erfolgen. Die Konzentration auf eine oder wenige Einrichtungen kann in fachlichen Ausnahmefällen sinnvoll sein. Die Versorgung der TumorpatientInnen hat durch die Onkologischen Spitzenzentren und mittlerweile über 1.000 Organkrebs- und Tumorzentren erheblich an Qualität gewonnen. Die Struktur dieser Versorgung ist örtlich bis regional. Innerhalb dieser interdisziplinären Zentren muss die Expertise der beteiligten Fachgruppen vorgehalten werden, auch und insbesondere die des konstanten Kernfachs Pathologie. Erst dann kann das interdisziplinäre Team vor Ort, z.B. in den Tumorboards, für den Patienten umfänglich wirksam werden.
Die Stellungnahme finden Sie auch unten als Download.