24. Bundeskongress Pathologie
22.-23. November 2024
Hotel Titanic, Berlin Mitte
Hier geht's zum Rückblick

Dünndarmschleimhaut in typischer Form von finger- bzw. blattförmigen Fortsätzen, die sog. Zotten, bearbeitet mit Photoshop.


03.12.2017

Pressemitteilung des BDP
38 Krankenkassen treten dem Selektivvertrag des BDP bei

Genexpressionsdiagnostik bei Brustkrebs

Der Bundesverband Deutscher Pathologen e.V. (BDP) und die BKK·VBU hatten im August 2017 einen Selektivvertrag zur Genexpressionsdiagnostik für die Therapieentscheidung bei Brustkrebspatientinnen abgeschlossen. Seit Vertragsstart sind 38 Krankenkassen beigetreten mit insgesamt über 4 Millionen gesetzlich Versicherten. Der Beitritt erfolgte in sehr kurzer Zeit von nur 3 Monaten. Das zeigt, dass der erste herstellerunabhängige Selektivvertrag auf einen vorbereiteten und fruchtbaren Boden gefallen ist. Viele Krankenkassen, darunter die sehr versorgungsorientierten Betriebskrankenkassen, haben bereits vor Vertragsabschluss einen hohen Bedarf an zusätzlichen Entscheidungshilfen bei der Verordnung von Chemotherapie gesehen. Die molekularpathologische Diagnostik erleichtert es, die Anzahl unnötiger Chemotherapien erheblich zu verringern und die betroffenen Frauen gezielter zu behandeln. Grundsätzlich ist der Vertrag für alle gesetzlichen Krankenkassen offen.

Die Herstellerunabhängigkeit des Vertrags ist dabei von zentraler Bedeutung. Sie erlaubt es den behandelnden ÄrztInnen, genau den Test auszuwählen, der für ihre Patientinnen der individuell richtige ist. Der Bundesverband hält generell die Festlegung auf eine einzige, und damit monopolartige, diagnostische Methode für nicht erstrebenswert. Die Freiheit in der Wahl der richtigen Methode ist ein Grundpfeiler und zentrale Verantwortung ärztlichen Handelns sowohl allgemein als auch im Bereich der Genexpressionsdiagnostik.

Da die Genexpressionsdiagnostik im Rahmen der ASV zwar möglich, aber nicht annähernd die erforderliche Zahl der ASV-Teams zustande gekommen ist, gibt der Selektivertrag auch gesetzlich Versicherten einen Zugang zu dieser Diagnostik. Damit wird die Zeit überbrückt, die die gesetzliche Krankenversicherung braucht, um kollektivvertragliche Regelungen zu finden. Vertragspartner ist neben den Kassen die CONVEMA Versorgungsmanagement GmbH, die als Managementgesellschaft primär betreuende und molekularpathologisch tätige Ärzte in den Vertrag einbindet. 


Medien-Angebot:  
Gerne vermitteln wir interessierten Journalisten Interviewpartner. Bei Veröffentlichung bitten wir um Zusendung eines Beleges. Vielen Dank.

Informationsnachweis: 
Bundesverband Deutscher Pathologen, Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin www.pathologie.de, + 49 30 30 88 1970