24. Bundeskongress Pathologie
22.-23. November 2024
Hotel Titanic, Berlin Mitte
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Dünndarmschleimhaut in typischer Form von finger- bzw. blattförmigen Fortsätzen, die sog. Zotten, bearbeitet mit Photoshop.


22.09.2016

Pressemitteilung des BDP
Kostenübernahme von molekularpathologischer Genexpressionsdiagnostik kann beschleunigt werden

Der Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP) hat sich an alle gesetzlichen Krankenkassen gewandt und ein vereinfachtes Verfahren vorgeschlagen, um in Brustkrebsfällen schnell die flächendeckende Versorgung der Patientinnen mit Genexpressionstests zu gewährleisten. Der BDP bietet den Kassen an, dass seine Mitglieder die Diagnostik rasch zu einem attraktiveren Preis zur Verfügung stellen. Die Kassen sollen im Gegenzug aus sozialmedizinischen Gründen den bei ihnen versicherten Brustkrebspatientinnen die Genexpressionsdiagnostik als selbstbeschaffte Leistung erstatten. Auch die Abwicklung über einen vorbereiteten IV-Vertrag könnte sofort erfolgen.

Molekularpathologische Genexpressionsdiagnostik ist seit dem 10.08.2016 auch für gesetzlich versicherte Patientinnen verfügbar. Diese neue Methode wird es allein in Deutschland mindestens 14.000 Patientinnen ermöglichen, auf eine unnötige und oftmals von starken Nebenwirkungen gekennzeichnete Chemotherapie zu verzichten. Die Frauen können so gezielter, schonender und erheblich kostengünstiger behandelt werden als bisher. Aber der Zugang zu der molekularpathologischen Leistung ist über eine Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV) vorgesehen. Die dafür notwendigen gemischten Teams aus dem Krankenhaus- und ambulanten Bereich werden jedoch unter anderem wegen der bürokratischen Hemmnisse noch lange nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Darauf zu warten kann aber von den Patientinnen nicht erwartet werden. Zumal die meisten von ihnen in flächendeckend vorhandenen zertifizierten Brustkrebszentren behandelt werden, die der Qualitätsphilosophie, die die ASV auszeichnet, mindestens gleichermaßen gerecht werden. „Es ist einer Patientin nicht zuzumuten, nur deshalb auf die Diagnostik verzichten zu müssen, weil sich ihr Brustkrebszentrum formal (noch) nicht als ASV-Einrichtung definieren lässt.“ betont Prof. Dr. Werner Schlake, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Pathologen. Er kann schon erste positive Reaktionen der Kassen auf seinen Vorschlag verzeichnen, und setzt darauf, dass die anderen Kassen sich ebenso offen zeigen. Die Kassenseite hat schon in den letzten Monaten patientenfreundlichen Regelungen für die molekularpathologische Tumordiagnostik zugestimmt. Der ab dem 1.7.2016 geltende EBM ist dafür ein guter Beleg. Weitere Informationen zu den Vorschlägen des BDP erhalten Sie unter: bv@pathologie.de

Der Pathologe ist Arzt und stellt jede definitive Krebsdiagnose.

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Informationsnachweis: 
Bundesverband Deutscher Pathologen, Robert-Koch-Platz 9, 10115 Berlin, www.pathologie.de, +49 30 30 88 1970